In
den letzten Jahren wurden verstärkt Contractingmodelle
diskutiert und angewendet. Hierzu zählen unter
anderem Performancecontracting, Energieeinsparungs-
verträge etc..
Die Grundidee des Contracting liegt in der Verlagerung
der Verantwortung für Bereitstellung geforderter
Energien vom Bauherrn auf einen Betreiber. Dabei
wird auch die zum Teil nötige Sanierung von
bestehenden Anlagen mit jeweils neuen Regelungssystemen
durchgeführt werden müssen.
Contractingverträge, die von Anlagenbauern
bzw. Energieversorgern angeboten werden, müssen
genau untersucht werden, da z.B. nicht immer eine
plausible Abrechnungsmethode für alle Anlagen
ermöglicht wird.
Wir haben in der Vergangenheit mehrere Kunden erfolgreich
beraten und während der Laufzeit der Verträge
begleiten können.