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Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
Zur
Komplettierung unserer Dienstleistungen bieten wir
Ihnen den Service als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
(SiGeKo) entsprechend der Baustellenverordnung an.
Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator regelt
den gesamten Arbeitsschutz von allen tätigen
Firmen auf den jeweiligen Baustellen und übernimmt
somit die Aufgaben des Bauherren für den Arbeitsschutz.
Bei der Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
werden übersichtliche Tabellen erstellt, die
das Zusammenwirken der jeweiligen Firmen auf den
Baustellen darstellen und regeln. Ebenso werden
sämtliche Firmen auf die Einhaltung des dualen
Arbeitsschutzdienstes gemäß den Vorgaben
der Bundesrepublik Deutschland überprüft.
Die Baustellenverordnung verlangt den Einsatz des
Sicherheits- und Gesundheitskoordinators ab einer
bestimmten Größe des Bauvorhabens. Bereits
bei der Planung muss der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
eingeschaltet werden, damit in den Leistungsverzeichnissen
der jeweilige Arbeitsschutz berücksichtigt
wird. Dies sind unter anderem Gestellung von Bauzäunen,
Absturzsicherungen, Sozialräumen, ausreichende
Beleuchtung, etc.. Während der Bauphase kontrolliert
der SiGeKo ebenfalls den Einsatz der Arbeitsmittel.
Auch nachdem das Bauvorhaben zu Ende ist, erhält
der Bauherr eine entsprechende Übersicht, mit
welchen Betriebsmitteln es notwendig ist zum Beispiel
die Außenbeleuchtung auszutauschen oder die
Reinigung der Fensterbereiche durchzuführen.
Sollten diese Dinge nicht bei der Planung ausreichend
beachtet werden, so kann es unter Umständen
im Nachhinein sein, bei Fertigstellung des Gebäudes,
auf den Bauherren erhebliche Kosten zu kommen um
das Gebäude zu unterhalten.
Des Weiteren umfasst unsere SiGeKo – Tätigkeit
ebenfalls alle Arbeiten im Bereich von Schadstoffen,
ionisierende Komponenten, etc..
Infos für ausführende Firmen:
Gemäß der EU Baustellenverordnung
sind alle Arbeitgeber dazu angehalten, die Formulare
nach der EU Baustellenrichtlinie für die
jeweiligen Baustellen bereit zu halten. Nachfolgende
Leistungen müssen zwingend vom Auftraggeber
dem Sicherheits- und Gesundheitskoordinator übermittelt
werden. Diese sind.
Gemäß EU-Baustellenverordnung ist
für diese Maßnahme ein Sicherheits-
und Gesundheitskoordinator erforderlich.
Wir weisen auf die Pflichten des Auftragnehmers
bzgl. des Arbeitsschutzes hin, die der Arbeitgeber
gewährleisten muss. Gefährdungen müssen
vermieden werden.
Für die Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
ist es erforderlich, dass einige Angaben vor Montagebeginn
von Ihrem Hause zur Verfügung gestellt werden.
Nachfolgende Unterlagen werden benötigt,
diese sind:
- Arbeitsplatzgefährdungsanalysen für
alle Tätigkeiten, die von Ihrem Hause durchgeführt
werden,
- Namen der Ersthelfer auf der Baustelle und wann
die letzte Schulung war,
- Liste aller eingesetzten Geräte mit entsprechendem
Prüfbericht, wann die letzte UVV- Prüfung
war,
- Liste aller Leitern/ Gerüste, die mit einem
GS- Zeichen ausgestatten sind,
- Namen aller einzusetzenden Monteure,
- Name der hausinternen Fachkraft für Arbeitssicherheit,
- Namen des bauleitenden Monteurs,
- Liste aller zuletzt eingewiesenen Personen gemäß
Baustellenverordnung, gemäß Protokoll.
Die Ausstattung der Baustelle beinhaltet auch
Erste-Hilfe- Verbandskasten, Feuerlöscher,
Persönliche Schutzausrüstung etc..
Sollten diese Unterlagen vor Beginn der Tätigkeiten
nicht vorliegen, so
werden u.U. die Monteure bei erheblicher Pflichtverletzung
von der Baustelle
verwiesen. Sollten Sie Fragen hierzu haben, so
können Sie sich gerne bei uns
melden.
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