Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)

Zur Komplettierung unserer Dienstleistungen bieten wir Ihnen den Service als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo), entsprechend der Baustellenverordnung. Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator regelt den gesamten Arbeitsschutz von allen tätigen Firmen auf den jeweiligen Baustellen und übernimmt somit die Aufgaben des Bauherren für den Arbeitsschutz. Bei der Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator werden übersichtliche Tabellen erstellt, die das Zusammenwirken der jeweiligen Firmen auf den Baustellen darstellen und regeln. Ebenso werden sämtliche Firmen auf die Einhaltung des dualen Arbeitsschutzdienstes, gemäß den Vorgaben der Bundesrepublik Deutschland, überprüft.

Die Baustellenverordnung verlangt den Einsatz des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators ab einer bestimmten Größe des Bauvorhabens. Bereits bei der Planung muss der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator eingeschaltet werden, damit in den Leistungsverzeichnissen der jeweilige Arbeitsschutz berücksichtigt wird. Dies sind unter anderem Gestellung von Bauzäunen, Absturzsicherungen, Sozialräumen, ausreichende Beleuchtung, etc.. Während der Bauphase kontrolliert der SiGeKo ebenfalls den Einsatz der Arbeitsmittel. Auch nachdem das Bauvorhaben zu Ende ist, erhält der Bauherr eine entsprechende Übersicht, mit welchen Betriebsmitteln es notwendig ist zum Beispiel die Außenbeleuchtung auszutauschen oder die Reinigung der Fensterbereiche durchzuführen. Sollten diese Dinge nicht bei der Planung ausreichend beachtet werden, so kann es unter Umständen im Nachhinein sein, bei Fertigstellung des Gebäudes, auf den Bauherren erhebliche Kosten zu kommen um das Gebäude zu unterhalten.

Des Weiteren umfasst unsere SiGeKo – Tätigkeit ebenfalls alle Arbeiten im Bereich von Schadstoffen, ionisierende Komponenten, etc..

Infos für ausführende Firmen:

Gemäß der EU Baustellenverordnung sind alle Arbeitgeber dazu angehalten, die Formulare nach der EU Baustellenrichtlinie für die jeweiligen Baustellen bereit zu halten. Nachfolgende Leistungen müssen zwingend vom Auftraggeber dem Sicherheits- und Gesundheitskoordinator übermittelt werden. Diese sind.

Gemäß EU-Baustellenverordnung ist für nahezu fast jede Maßnahme ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator erforderlich.

Wir weisen auf die Pflichten des Auftragnehmers bzgl. des Arbeitsschutzes hin, die der Arbeitgeber gewährleisten muss. Gefährdungen müssen vermieden werden.

Für die Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans ist es erforderlich, dass einige Angaben vor Montagebeginn vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. Nachfolgende Unterlagen werden benötigt, diese sind:

· Arbeitsplatzgefährdungsanalysen für alle Tätigkeiten, die von Ihrem Hause durchgeführt werden
· Namen der Ersthelfer auf der Baustelle und wann die letzte Schulung war
· Liste aller eingesetzten Geräte mit entsprechendem Prüfbericht, wann die letzte UVV- Prüfung war
· Liste aller Leitern/ Gerüste, die mit einem GS- Zeichen ausgestattet sind
· Namen aller einzusetzenden Monteure
· Name der hausinternen Fachkraft für Arbeitssicherheit
· Namen des bauleitenden Monteurs
· Liste aller zuletzt eingewiesenen Personen gemäß Baustellenverordnung, gemäß Protokoll

Die Ausstattung der Baustelle beinhaltet auch Erste-Hilfe- Verbandskasten, Feuerlöscher, Persönliche Schutzausrüstung etc..

Sollten diese Unterlagen vor Beginn der Tätigkeiten nicht vorliegen, so
werden u.U. die Monteure bei erheblicher Pflichtverletzung von der Baustelle
verwiesen. Sollten Sie Fragen hierzu haben, so können Sie sich gerne bei uns
melden.